FORUM MENSCHENRECHTE fordert umfassendes Konzept zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen.

1. Februar 2014

Das FORUM MENSCHENRECHTE fordert ein umfassendes Konzept für Rehabilitation und Versorgungsstrukturen, das seelisch kranken, traumatisierten Menschen, Überlebenden von Folter und schweren Menschenrechtsverletzungen gerecht wird.

Auf die spezielle Situation von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen – wie Opfer von sexueller Gewalt, Folteropfer und Betroffenen von Menschenhandel – muss im Asylverfahren Rücksicht genommen werden. Dies setzt zunächst voraus, dass die Verfahren so gestaltet sind, dass die besondere Schutzbedürftigkeit überhaupt erkannt wird. Erst so können die Verfahren ihrer Situation angepasst, besondere Bedürfnisse bei den Aufnahmebedingungen sowie z.B. ein Therapiebedarf ermittelt und die nötige spezialisierte Betreuung und Behandlung eingeleitet werden.

Das EU-Asylrecht hat stärker als bisher das deutsche Asylrecht die speziellen Bedürfnisse dieser Gruppe anerkannt und macht Vorgaben, die in Deutschland umzusetzen sind. Zugleich verpflichtet das Völkerrecht – insbesondere das UN-Antifolterabkommen1 – zu einem besonderen Schutz von Folteropfern. Zur Überwachung der Verpflichtungen aus dem Antifolterabkommen haben die Vereinten Nationen einen Ausschuss eingesetzt, der den Staaten Empfehlungen ausspricht, um ihren Verpflichtungen aus dem Abkommen nachzukommen. Bezogen auf Deutschland hat der Ausschuss wichtige Empfehlungen ausgesprochen, wie die Situation von Flüchtlingen, die Opfer von Folter geworden sind, verbessert werden kann.

Das FORUM MENSCHENRECHTE fordert die Bundesregierung auf, sowohl das EU-Recht als auch die auf Völkerrecht basierenden Empfehlungen umzusetzen, um die Situation der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge zu verbessern…

Die vollständige Stellungnahme hier als PDF

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