Arbeitsgrundlage des FORUM MENSCHENRECHTE sind die auf der Jahresklausur im Januar 2005 in den Statuten festgelegten Regelungen.
Sie wurden 2018 durch einen Kindesschutz-Kodex präzisiert.
Die Satzung ist die rechtliche Grundlage für die Arbeit des gemeinnützigen Vereins FORUM MENSCHENRECHTE e.V.