Die AG Entwicklung und Wirtschaft beobachtet kritisch, inwiefern die Politik Deutschlands im Einklang mit völkerrechtlichen Verträgen und den darin verankerten menschenrechtlichen Prinzipien und Pflichten steht. Sie sucht zu diesem Zweck den Dialog mit der Regierung und dem Bundestag und stellt Forderungen an die Politik, national wie international alle Menschenrechte, auch die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.
Außerdem beteiligt sich die AG an der nationalen und internationalen Diskussion um die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen und fordert effektive Regeln, die unternehmerisches Handeln an Menschenrechte binden.
Arbeitsschwerpunkte
01
Schutz von VerteidigerInnen von Menschenrechten, auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, vor staatlicher und nicht-staatlicher Diffamierung, Kriminalisierung und Verfolgung
02
stärkere Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit Deutschlands an den Menschenrechten, entsprechende Forderungen beziehen sich auf unterschiedliche Politikfelder, von der Außen- und Entwicklungspolitik über die Außenwirtschafts-, Handels- und Beschäftigungspolitik bis hin zur Energie- und Umweltpolitik
03
stärkere Bindung internationaler Organisationen – wie Weltbank, WTO oder FAO – an Menschenrechtsstandards
04
Übenahme menschenrechtlicher Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen innerhalb ihres Tätigkeits- und Einflussbereichs u.a. durch national wie international effektive Regeln