Internationale Konventionen und Beschlüsse wie z. B. die Frauenrechtskonvention (CEDAW) oder Richtlinien des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bilden eine wesentliche Grundlage für die Forderungen der Arbeitsgruppe an die Politik der Bundesregierung in nationalen und internationalen Zusammenhängen. Auch die Stärkung der Rechte und die Bekämpfung der Diskriminierung von LSBTI* sind zentrale Anliegen der Arbeitsgruppe.
Arbeitsschwerpunkte
01: Bewusstsein für Frauen- und LSBTI*-Rechte
Bewusstseinsbildung für die Bedeutung von Frauenrechten und Rechten von LSBTI*
02: Frauenrechtliche Standards umsetzen
Implementierung von frauenrechtlichen Standards, die im Bereich des soft law zu finden sind (z.B. Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen der UN-Generalversammlung)
03: CEDAW-Parallelberichte
Beteiligung an der Erstellung von Parallelberichten zur Umsetzung von CEDAW in Deutschland
04: Rechte inter- und transgeschlechtlicher Menschen
Stärkung der Rechte inter- und transgeschlechtlicher Personen
05: Gleichbehandlung und Entgeltgleichheit
AGG und equal pay
06: Gewaltschutz
Gewaltschutz
07: Sexualstrafrecht
Sexualstrafrecht