Diskriminierungsschutz bedeutet mehr Freiheit!

21. März 2005

Presseerklärung des FORUM MENSCHENRECHTE zum Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März:

Angesichts der Tatsache, dass das Antidiskriminierungsgesetz zur scheinbar biegsamen Verhandlungsmasse in den Gesprächen zwischen Regierung und Opposition geworden ist, kritisiert das deutsche FORUM MENSCHENRECHTE die Schieflage der Debatte und fordert zu mehr Sachlichkeit auf. Viel mehr als europäische Richtlinien zeigen reale Diskriminierungen die Notwendigkeit für das Gesetz. Die Erklärung im Wortlaut:

Ein Antidiskriminierungsgesetz ist in Deutschland nötig, weil Menschen in unserer Gesellschaft entwürdigender Herabsetzung und – oftmals öffentlich nicht sichtbarer – Diskriminierung ausgesetzt sind. Ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Geschlecht und Behinderung spielen nach wie vor zum Beispiel bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Arbeitsplatz eine große Rolle. Der Schutz vor Diskriminierung ist deswegen eine menschenrechtliche Verpflichtung. Das Forum Menschenrechte ruft alle, die sich an der öffentlichen Debatte beteiligen, zu mehr Sachlichkeit auf und fordert von Bundestag und Bundesrat, den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes in seiner Substanz zu erhalten und zügig zu verabschieden.

Das Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt zu einer umfassenden Antidiskriminierungspolitik, mit der die täglichen Benachteiligungen von Menschen ausländischer Herkunft, von Frauen, Behinderten, Alten, Schwulen und Lesben auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, im Versicherungswesen, beim Zugang zu Gaststätten und Veranstaltungen etc. verhindert werden können. Der Staat ist nicht nur gehalten, seinerseits keine diskriminierenden Maßnahmen zu ergreifen. Er muss im Rahmen seiner Schutzpflicht auch vor Diskriminierungen im privaten Bereich schützen.
Diese Verpflichtungen sind in mehreren UN-Abkommen zum Diskriminierungsschutz niedergelegt, die auch die Bundesrepublik Deutschland seit langem ratifiziert hat. Dazu zählen insbesondere die Konvention zur Beseitigung der Rassendiskriminierung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1966, die Konvention zur Überwindung der Frauen-Diskriminierung von 1979 oder auch die Erklärung zur Beseitigung religiöser oder weltanschaulicher Diskriminierung aus dem Jahr 1981. Unabhängig von den einschlägigen EU-Richtlinien gibt es also vor allem sachliche Gründe und menschenrechtliche Verpflichtungen für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz.

Viele der Vorbehalte der Gegner des Gesetzes sind unbegründet, betont Daniel Bogner vom Koordinierungskreis des FORUM MENSCHENRECHTE: „Die Angst vor einer Prozesslawine ist wirklich überzogen. Wenn beispielsweise bestimmte Fristen festgelegt werden, die man bei der Klage einhalten muss, muss die Klage immer noch vor allem inhaltlich gut begründet sein. Das Gesetz wirkt als Warnschild, das die Linien anzeigt, die in einer gerechten und freien Gesellschaft nicht überschritten werden dürfen! Ein Großteil der Auseinandersetzungen wird mit großer Wahrscheinlichkeit im Rahmen außergerichtlicher Einigungen stattfinden und die Gerichte nicht belasten.“

Menschenrechte zielen darauf, jedem Menschen nach Maßgabe der gleichen Freiheit aller, d.h. diskriminierungsfrei, zuzukommen. Das Diskriminierungsverbot ist insofern ein Strukturprinzip der Menschenrechte. Aus diesem Grund durchzieht es alle Kerndokumente des internationalen Menschenrechtsschutzes. Die in hohem Maße emotionalisierte Debatte um das Gesetzesvorhaben – aus Bereichen der Wirtschaft und in Teilen der Politik – ist deshalb irritierend und der Sache nach unangemessen.

„Das Ziel einer Antidiskriminierungsgesetzgebung besteht nicht in der Einschränkung gesellschaftlicher Freiheit, sondern im Gegenteil in ihrer Universalisierung. Es ist die Pflicht des Gesetzgebers, dafür Sorge zu tragen, dass diese Freiheit allen Menschen zukommt und nicht einige Gruppen davon ausgeschlossen bleiben“, so Daniel Bogner vom Koordinierungskreis des FORUM MENSCHENRECHTE.

Bonn / Berlin, am 21. März 2005

Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Daniel Bogner, Deutsche Kommission Justitia et Pax, ab Montag, 21.03.2005, 13 Uhr, zur Verfügung (Tel. 0228-103348).

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