Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
„Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“ – so heißt es in Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) droht dieses Menschenrecht auszuhöhlen. Vorgesehen ist, dass Schutzsuchende schon an der EU-Außengrenzen gestoppt und in haftähnlichen Lagern mehrere Monate festgesetzt werden – darunter vulnerable Menschen, Familien, Kinder. Asylsuchende sollen in Drittländer ohne ausreichend Schutzstandards abgeschoben werden. Menschenrechtsorganisationen mahnen, dass die zunehmende Entrechtung Schutzsuchender Europa als Garant von Menschenrechten in Frage stellt.
Auch in Deutschland hat sich etwas verschoben. Die Grundrechte Geflüchteter werden offen in Frage gestellt, sie sollen weniger Sozialleistungen bekommen, lange inhaftiert und möglichst schnell abgeschoben werden.
Was bedeutet dies für Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Rechte von Geflüchteten in Deutschland einsetzen? Welche Rolle spielt ehrenamtliches Engagement und warum kann diese Arbeit bereichernd sein für diejenigen, die sich einbringen aber auch für die Gesellschaft als Ganzes?
Zu Gast sind: Sarah Lincoln, Rechtsanwältin. Sie leitet bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF e.V.) den Schwerpunkt „Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung“. Lincoln ist Mitherausgeberin des Grundrechtereports und seit September stellvertretende Richterin am Hamburger Verfassungsgericht. Elise Bittenbinder war 30 Jahre Vorsitzende der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BafF e.V.). Zudem ist Frau Bittenbinder Familientherapeutin, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin und Supervisorin.
Ursula Voßhenrich, Journalistin. Für Xenion, ein Psycholsoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer in Berlin, arbeitet Voßhenrich als Mentorin und begleitet Geflüchtete beim Ankommen und im Alltag in Deutschland.
Was macht eigentlich der UN-Menschenrechtsrat?
Es gibt dieses wichtigste Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen seit 2006. Der Menschenrechtsrat löste die Menschenrechtskommission ab, die immer wieder wegen der Ungleichbehandlung vieler Staaten kritisiert worden war. Der Menschenrechtsrat wurde deshalb um einen Mechanismus erweitert, der dem Vorwurf der Selektivität entgegenwirken soll..
Dies ist das regelmäßige Staatenüberprüfungsverfahren (UPR), bei dem alle vier Jahre alle Mitgliedsstaaten nach gleichen Kriterien über ihre Menschenrechtspolitik und die Menschenrechtssituation in ihrem Land Rechenschaft ablegen müssen.
Im Novermber 2023 war Deutschland wieder an der Reihe mit seinem Bericht, den das Forum Menschenrechte kritisch begleitet und in einem eigenen „Parallelbericht“ kommentiert hat.
Menschen & (ihre) Rechte. Deine Welt. Dein Netzwerk. Dein Podcast vom FORUM MENSCHENRECHTE
Seit 1994 vernetzt und bündelt das FORUM MENSCHENRECHTE die Arbeit von bundesweit und international tätigen Organisationen, NGOs, Institutionen und kirchlichen Werken, die sich für Menschenrechte einsetzen. Von Amnesty International, Brot für die Welt über die Gesellschaft für Freiheitsrechte, JUMEN, medica mondiale bis PRO ASYL Reporter ohne Grenzen, terre des hommes und die Werkstatt Ökonomie haben sich im Forum in den letzten 30 Jahren mehr als 50 kleine und große verschiedene Organisationen vernetzt, die sich hier gemeinsam für die Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einsetzen.
Was macht das FORUM MENSCHENRECHTE aus? Was hat sich in den bald 30 Jahren seines Bestehens verändert? Und vor welchen Herausforderungen sieht es sich aktuell? Das sind die Fragen, denen die erste Folge „Menschenrechte vernetzt: Warum wir wurden, was wir sind“ unseres Podcasts „Menschen und (ihre) Rechte“ nachgeht.