Rechte von Frauen und LSBTI*

Internationale Konventionen und Beschlüsse wie z.B. die Frauenrechtskonvention (CEDAW) oder Richtlinien des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bilden eine wesentliche Grundlage für die Forderungen der Arbeitsgruppe an die Politik der Bundesregierung in nationalen und internationalen Zusammrenhängen. Auch die Stärkung der Rechte und die Bekämpfung der Diskriminierung von LSBTI sind  zentrale Anliegen der Arbeitsgruppe.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Bewusstseinsbildung für die Bedeutung von Frauenrechten und Rechten von LSBTI*
  • Implementierung von frauenrechtlichen Standards, die im Bereich des soft law zu finden sind (z.B. Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen der UN-Generalversammlung)
  • Beteiligung an der Erstellung von Parallelberichten zur Umsetzung von CEDAW in Deutschland
  • sexuelle und reproduktive Rechte
  • Stärkung der Rechte inter- und transgeschlechtlicher Personen
  • AGG und equal pay
  • Gewaltschutz
  • Sexualstrafrecht

Die AG bringt darüber hinaus Frauenrechtsthemen und den Gender-Ansatz in den verschiedenen Arbeitsgruppen und -bereichen des FORUM MENSCHENRECHTE ein (z.B. zu geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund).

Ansprechpartnerin:
Katrin Frank, Der Paritätische – Gesamtverband, faf@paritaet.org, Tel: 030-224636-465