10 JAHRE FORUM MENSCHENRECHTE – MENSCHENRECHTE IN DEUTSCHLAND UND WELTWEIT STÄRKEN

11. März 2004

Das vor 10 Jahren gegründete Forum Menschenrechte ist ein nationales Bündnis von 46 Nicht-Regierungs-Organisationen, das sich für die Durchsetzung der Menschenrechte weltweit, in bestimmten Weltregionen und in Deutschland einsetzt. In Deutschland hat das Forum u.a maßgeblich zur Gründung des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Einrichtung eines Bundestagsausschusses für Menschenrechte beigetragen.

Anlässlich seines 10-jährigen Bestehens wendet sich das Forum Menschenrechte gegen die Aufgabe von Menschenrechts-Standards im Bereich der Asyl- und Einwanderungspolitik sowie der Sicherheitspolitik.

Angesichts eines menschenrechtspolitischen Klimawandels, der sich weltweit und in Deutschland im Anschluss an die Terrorakte des 11. September 2001 und den völkerrechtswidrigen Krieg der Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten im Irak 2003 vollzogen hat, ruft das Forum Menschenrechte Parlament und Bundesregierung auf, politische und bürgerliche wie auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte als Querschnittsaufgabe der Innen-, Europa- und Außenpolitik zu betrachten. Nationale wie internationale Übereinkommen, Instrumente und Mechanismen des Menschenrechtsschutzes und der Prävention von Menschenrechtsverletzungen müssen gestärkt werden.

Beim Kampf gegen Terrorismus wird viel zu oft vermeintlichen staatlichen Belangen Vorrang vor den Rechten des Individuums eingeräumt.
Die Asyl – und Einwanderungspolitik entwickelt sich – unter der Prämisse der „Sicherheitspolitik“ – zu einer Abschottung nach außen, wobei die internationale Verantwortung Schutz zu gewähren vernachlässigt wird.

Dies zeigt sich auch in den laufenden Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz. Das Forum Menschenrechte fordert, dass Schutz vor Abschiebung nach der europäischen Menschenrechtskonvention auch dann gewährt wird, wenn Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure droht. Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention muss auch bei nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung gewährt werden. Das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes muss mit einer Bleiberechtsregelung für lange hier lebende Ausländer und Ausländerinnen ohne Aufenthaltsstatus verbunden werden. Das muss unmissverständlich im Gesetz klargestellt sein. Ein Zuwanderungsgesetz sollte Einwanderung langfristig gestalten und eine Politik des kurzfristigen Anwerbens von Arbeitskräften in Engpassbereichen beenden.

Festrede Gerhart Baum anlässlich des 10-jährigen Jubiläums des FORUM MENSCHENRECHTE: Download als PDF

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