Anforderungen an einen deutschen „Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“. Gemeinsames Positionspapier von FORUM MENSCHENRECHTE, CorA-Netzwerk und VENRO

1. April 2015

Macht und Einfluss transnationaler Konzerne haben im Zuge der Globalisierung stetig zugenommen. Einerseits wurden ihr Marktzugang und Investitionsschutz durch internationale Abkommen erheblich ausgeweitet und durch Schiedsgerichte abgesichert. Andererseits fehlen vergleichbare Instrumente, welche dieselben Konzerne international zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichten und den Betroff­enen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Gerichten ermöglichen. Solche menschenrechtlichen Regulierungslücken zu schließen, ist der Anspruch der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 im UN-Menschenrechtsrat einstimmig verabschiedet wurden. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, bis Mitte 2016 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien zu verabschieden.

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