Begriff der „Rasse“ im Grundgesetz durch die Formulierung „rassistische Diskriminierung“ ersetzen

18. November 2020

Das FORUM MENSCHENRECHTE erneuert seine Empfehlung, den Begriff „Rasse“ aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen und durch das Verbot „rassistisch“ zu diskriminieren zu ersetzen. Sein Positionspapier hatte das Forum den Fraktionsvorsitzenden des Bundestags sowie den Bundesministern der Justiz und des Innern bereits vor zehn Jahren im November 2010 übersandt.

Zur Begründung verweist das Forum auf den wissenschaftlichen Erkenntnisstand seit 1950. Bereits damals hatte die UNESCO festgestellt, dass es biologisch gesehen menschliche „Rassen“ nicht gibt und dass es sich, wenn dennoch von „Rassen“ gesprochen wird, um soziale Konstrukte handelt.

Das FORUM MENSCHENRECHTE ist sich einiger durchaus gewichtiger Gegenstimmen bewusst. Es sieht allerdings nicht, dass ein Verständnis von „Rasse“ als sozialem Konstrukt in der deutschen Rechtspraxis üblich ist oder sich entsprechend etabliert, noch dass ein solches Verständnis in der Öffentlichkeit ausreichend vorhanden ist. Eine Grundgesetzänderung enthebt nicht von der Notwendigkeit, diskriminierungskritische Haltungen einzufordern und klare Maßnahmen gegen Rassismus im Alltag und in den Strukturen zu ergreifen. Mit seiner Initiative hat das FORUM MENSCHENRECHTE das Ziel, Engagement und Prävention gegen Rassismus zu stärken.

Thüringen und Brandenburg haben den Rassebegriff längst aus ihren Landesverfassungen gestrichen. In der brandenburgischen heißt es nun; „Niemand darf wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.“ Auch in weiteren Ländern wird über Verfassungsänderungen diskutiert. Nach den rassistischen Anschlägen in Halle, Hanau und anderswo und den Auseinandersetzungen um rassistische Polizeigewalt ist die Debatte über den Rassebegriff, die das FORUM MENSCHENRECHTE 2010 als eines der Ersten aufgriff, voll entbrannt. Eine breite Diskussion ist nötig, und auf die Communities der von rassistischer Diskriminierung Betroffenen sollte dabei in besonderer Weise gehört werden. Es gilt die Devise „Nichts über uns ohne uns“ (Nothing about us without us“).

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