Die Bundesrepublik Deutschland vor dem UN-Menschenrechtsrat

29. Januar 2009

Bei Menschenrechten im Inneren sieht die Bundesregierung kaum Handlungsbedarf

Der UN-Menschenrechtsrat (MRR) führt im Rahmen des neu eingerichteten Länderprüfverfahrens UPR (Universal Periodic Review) am 02. Februar morgens die öffentliche Anhörung zur Bundesrepublik Deutschland durch. Im Vorfeld erstellten die Bundesregierung ihren Staatenbericht und zivilgesellschaftliche Akteure – u.a. Deutsches Institut für Menschenrechte und Forum Menschenrechte – Parallelberichte. „Wer die Berichte miteinander vergleicht, könnte meinen, dass von zwei unterschiedlichen Ländern die Rede ist“, kommentierte das Forum Menschenrechte. Das Forum Menschenrechte zeigte sich insbesondere enttäuscht, dass es der Bundesregierung nicht möglich war, selbstkritisch auf die Schwachpunkte der deutschen Politik einzugehen.

„Wir bedauern dies um so mehr, da wir gerade von einem Land wie Deutschland einen besonders guten, beispielhaften Beitrag zum UPR-Verfahren wünschen, in dem die Regierung sich nicht auf Gesetze und Institutionen zurück zieht. Dies können Länder wie Indien oder Kolumbien auch. Ein Staat wie Deutschland sollte jedoch die Souveränität aufweisen – wie dies Finnland und die Schweiz ansatzweise vorzeigten – die eigene Politik auch aus der Sicht von Opfern zu bewerten und als Politikauftrag zu formulieren“, kritisierte das Forum Menschenrechte.

In den Politikbereichen Migration, Flüchtlinge, Gender-Gleichstellung oder Armut fällt der Regierungsbericht an den MRR hinter öffentlich längst zugängliche Erkenntnisse zurück. „Menschenrechtlichen Hardliner-Staaten wie China, Cuba, Pakistan, Ägypten oder Algerien dürfte es ein Leichtes sein, allein durch Presseinformationen die Bundesregierung vorzuführen und ihren Bericht als allenfalls halbe Wahrzeit zu denunzieren“, prognostizierte das Forum Menschenrechte. „Wir hätten dann genau die Konstellation, die von den Menschenrechtsverteidigern niemand haben will: Die Regierungen verschanzen sich hinter ihren amtlichen Feststellungen und die Chance, eine kritische Menschenrechtsbilanz zu ziehen und Handlungsoptionen für die Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes in Deutschland für zukünftige Regierungshandeln zu benennen, wird vertan. Das Risiko ist hoch, dass das UPR-Verfahren zu einer Routine verkommt“, befürchtet das Forum Menschenrechte.

Deutschland hätte die Chance, mit einer anderen Performance dem entgegen zu wirken; spätestens bei der mündlichen Anhörung am Montag, 02.02.09. Die Anhörung in Genf von 10.-13.00 Uhr kann per Webcast live verfolgt werden (via http://www.ohchr.org/)

Kontakte:
Dr. Jochen Motte +49-(0)173-2866077
Dr. Theodor Rathgeber +41-(0)79-4711224

Hinweis:
Das FORUM MENSCHENRECHTE begleitet die Anhörung in einem eigenen BLOG

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