Halbzeitbilanz NAP Wirtschaft und Menschenrechte

20. Dezember 2018

Am 21.12.2016 hat die Bundesregierung nach einem zweijährigen Prozess den Nationalen Aktionsplan Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet.
Das FORUM MENSCHENRECHTE, VENRO, der DGB sowie das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung haben sich intensiv in die Entstehung und die Umsetzung des NAP eingebracht. Die
Zwischenbilanz dessen, was mit dem NAP bisher an konkreten Verbesserungen erreicht wurde, fällt jedoch ernüchternd aus.
Halbzeitbilanz_NAP_Web

Das Monitoring der menschenrechtlichen Sorgfalt deutscher Unternehmen ist ein Grundbestandteil des Nationalen Aktionsplans (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte, den die Bundesregierung Ende 2016 verabschiedet hat. Sollten weniger als die Hälfte aller Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bis 2020 umsetzen, wird die Bundesregierung laut NAP gesetzliche Maßnahmen prüfen. Im Koalitionsvertrag heißt es bestimmter, dass die Bundesregierung „auf nationaler Ebene gesetzlich tätig“ werden wird, falls sich das Prinzip der Freiwilligkeit auf Grundlage des geplanten Monitorings als unzureichend erweisen sollte.
Mit dem Monitoring hat die Bundesregierung ein Konsortium unter der Federführung der Unternehmensberatung Ernst & Young (EY) beauftragt. Beteiligt sind außerdem adelphi, Systain Consulting und focusright. Die Bundesregierung hat Anfang September 2018 dem so genannten Inception Report1 zugestimmt, mit dem das Konsortium die Methodik für das Monitoring beschrieben hat. Auf die laufende explorative Phase folgen von März bis September 2019 und von Januar bis April 2020 die repräsentativen Erhebungsphasen, bei denen die zuvor entwickelten Bewertungskriterien auf repräsentative Stichproben von 375 – 400 Unternehmen angewandt werden sollen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, das Forum Menschenrechte und VENRO befürchten, dass das Monitoring auf Grundlage der Methodik des Konsortiums und der Intransparenz des Prozesses keine ausreichende und belastbare Grundlage zur Beurteilung der menschenrechtlichen Sorgfalt deutscher Unternehmen liefern wird.
Stellungnahme Monitoring_NAP_SN_2018_Web

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