UN Menschenrechtsrat verpasst Chance bei Religionsfreiheit – Resolution in Sachen Diffamierung von Religionen verabschiedet

25. März 2010

Mit einer knappen Mehrheit von 20:17 bei 8 Enthaltungen hat der UN-Menschenrechtsrat heute Mittag die äußerst umstrittene Resolution zur Bekämpfung der Diffamierung von Religionen verabschiedet. Während einige der in der Resolution beschriebenen Sachverhalte tatsächlich aus menschenrechtlicher Sicht zu kritisieren sind, so die Stereotypisierung von Angehörigen muslimischer Gemeinden in westlichen Ländern, schießt der Text über das Ziel hinaus, stellt der Beobachter des Forums Menschenrechte beim Menschenrechtsrat fest. Wie in den Jahren zuvor soll laut dieser Resolution der besondere Schutz der Religion als solcher und nicht der Religionsausübung des Individuums gelten. Ein staatliches Verbot des Religionswechsels ist nach dieser Lesart völlig akzeptabel.

Negative Folgen wird die Resolution auf die Arbeit der UN-Sonderberichterstatter zur Religionsfreiheit und zur Meinungsfreiheit haben. Entgegen der Mandate, sich für die Förderung der Religions- und Meinungsfreiheit einzusetzen und Hemmnisse zu identifizieren, die dieser entgegenstehen, fordere die Resolution zur Diffamierung dazu auf, der Meinungsfreiheit und auch der freien Religionswahl Schranken vorzusetzen. Die persönliche Diffamierung des Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit im vergangenen Jahr gab dazu einen Vorgeschmack.

Bemerkenswert in diesem Jahr sind die deutlich veränderten Mehrheitsverhältnisse. 20 Ja-Stimmen bedeuten das niedrigste Quorum zu diesem Thema. Im Jahr 2009 wurde diese Resolution noch mit 23-Ja-Stimmen bei damals 13 Nein-Stimmen verabschiedet. In diesem Jahr hat sich mit Kamerun sogar ein Mitgliedsstaat der Organisation islamischer Konferenz (OIC) der Stimme enthalten, während Gabun erst gar nicht abstimmte. „Dies lässt sich durchaus so interpretieren, dass die jahrelange Instrumentalisierung und einseitige Bewertung dieses Themas durch die OIC definitiv auf entschiedeneren Widerstand stößt,“ fasste Theodor Rathgeber für das Forum Menschenrechte zusammen.

Ein großer Teil der Überzeugungsarbeit werde der US-Delegation zugeschrieben, seit 2009 Mitglied des Menschenrechtsrates. Auch in der Abstimmung zur Aufrechterhaltung des Ländermandats zu Nordkorea haben die intensiven diplomatischen Demarchen einen zählbaren Erfolg gebracht. 28 Ja-Stimmen hat die Resolution zu Nordkorea bislang noch nicht erreicht.

Kontakt: Dr. Theodor Rathgeber, +41-79-4711224

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