Menschenrechtliche Anforderungen an die Indikatoren für die Globalen Nachhaltigkeitsziele

2. Januar 2016

Im September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs nach fast zweijährigen Verhandlungen die 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Enthalten sind 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) sowie 169 Unterziele. Der 2030 Agenda zufolge sind die SDGs darauf gerichtet, „die Menschenrechte für alle zu verwirklichen“ . Diese Grundorientierung an den internationalen Menschenrechten spiegelt sich auch in etlichen der Zielen und Unterzielen wieder, auch wenn der explizite Bezug zu den internationalen Menschenrechtsnormen relativ schwach ist. Derzeit konzentriert sich die internationale Debatte auf die Entwicklung eines Sets globaler Indikatoren, die die Messung des Fortschritts bei der Zielerreichung ermöglichen sollen. Zu diesem Zweck arbeitet die sog. Inter-Agency and Expert Group on SDG Indicators (IAEG-SDG) an Vorschlägen für einen globalen Indikatorenkatalog . Deutschland ist über das Statistische Bundesamt in der Expertengruppe vertreten. Aus Sicht des FORUM MENSCHENRECHTE ist ein ambitioniertes Set von Indikatoren mitentscheidend für den politischen Erfolg der 2030 Agenda insgesamt.

Positionspapier

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