Podiumsdiskussionen beim UN-Menschenrechtsrat zum Thema Klimaschutz und Menschenrecht

27. Juni 2009

Bericht von Theo Rathgeber

Am 15. und 16. Juni 2009 fanden im Rahmen der 11. regulären Sitzung des UN-Menschenrechtsrates (MRR) in Genf zwei Podiumsdiskussionen zum Thema Klimawandel und Menschenrechte statt. Die erste Veranstaltung war vom MRR selbst organisiert worden, die zweite vom Forum Menschenrechte, Weltkirchenrat und Vereinte Evangelische Mission.

Die Podiumsdiskussion im offiziellen Programm des MRR betonte die unmittelbaren menschenrechtlichen Konsequenzen des Klimawandels und die absehbaren Folgen bei einem Scheitern der Verhandlungen seitens der staatlichen Vertragsparteien. Die stellvertretende Hochkommissarin für Menschenrechte, Kyung-wha Kang, stellte die Folgen des Klimawandels in den Kontext von Armut, Diskriminierung und unfaire Entwicklungschancen. Ein konkreter Vorschlag aus dieser Veranstaltung bezog sich auf die Einrichtung eines neuen Mandats der UN-Sonderverfahren beim MRR (Special Procedures) zum Klimawandel und die Aufforderung an andere thematische Mandate, die Folgen des Klimawandels künftig systematisch in ihren Untersuchungen und Berichten aufzunehmen.

In der zweiten Podiumsdiskussion im Palais des Nations ging es am darauffolgenden Tag um kirchliche Standpunkte in der Debatte. Bereits die Bibel kennt Beispiele, dass das Leben auf der Erde nicht automatisch sicher ist, sondern durch katastrophale Veränderungen bedroht werden kann. Ohne in Einzelheiten zu diesem komplexen Thema einsteigen zu wollen, ist an dieser Stelle zu sagen, dass das Klima, auf das seit Menschengedenken Verlass war, in gehäuftem Maße extreme Werte aufweist. Ein entschiedener, politischer Gestaltungswillen ist gefordert, der schützende Vorkehrungen auch vor nur möglich erscheinenden Gefahren trifft, da nicht umkehrbare Folgen drohen.

Selbstkritisch ist festzustellen, dass die Bemächtigung der Natur einem Denken entstammt, das den Menschen unkritisch ins Zentrum stellt und die ganze Welt auf ihn bezieht. Diese Auslegung des christlichen Schöpfungsberichts, sich die Erde und ihre Ressourcen zur Mehrung der eigenen Lebenschancen untertan zu machen. bestimmt bis heute den Mainstream der westlichen Kirchen, unterstützt von einer fortschrittsgläubigen Wissenschaft. Aufgeklärte Teile der Kirchen sehen hingegen die Rolle des Menschen gerade nicht in der Ermächtigung zur schrankenlosen Ausbeutung der Natur, sondern in der fürsorgenden Gestaltung von Welt, Natur und Klima: Nicht ‚nach mir die Sintflut‘, Chaos und Krieg, sondern Respekt und Demut gegenüber Gottes Schöpfung.

Die Teilnehmenden vom Weltkirchenrat, Caritas Internationalis, Diakonisches Werk der EKD und Vereinte Evangelische Mission betonten, dass die besondere Rolle der christlichen Kirchen darin liege, Klimawandel nicht nur als gemeinsames Problem aller, sondern auch mit unterschiedlich verteilter Verantwortung deutlich zu machen. Klimawandel wurde in den Kontext von Gerechtigkeit, Option für die Armen und einen auf Rechten basierenden Politikansatz gestellt. Kritisch wahrgenommen wurde, dass selbst alternative Vertragsentwürfe, vorgelegt durch Umweltorganisationen in Bonn im Mai 2009, den Bezug zu Menschenrechten kaum im Blick haben.

Betont wurde außerdem, dass beim Thema Klimawandel allein ein besseres, umweltgerechteres Management nicht mehr ausreicht. Ein Wandel der bisherigen Entwicklungsvorstellungen und Lebensentwürfe ist notwendig, und dieser Einsicht zum Durchbruch zu verhelfen, dabei insbesondere die Kirchen gefragt. Die Einforderung der Menschenrechte ist ein zentrales Instrument, um dieses Anliegen verbindlich und überprüfbar zu machen. Der Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung ist die Plattform, auf der wir handeln.

Als Beispiele bereits erfolgter, konkreter Schäden wurden einzelne Inseln im Pazifik und der Verlust an kultureller Identität genannt. In ihrer Existenz bedroht sind auch Kaffeebauern in Uganda, die keine Alternative zu ihrer Bewirtschaftung haben und räumlich nicht ausweichen können. Umgekehrt tragen Kirchen durch Projekte der Entwicklungszusammenarbeit dazu bei, dass Klimafolgeschäden in den Ländern der südlichen Hemisphäre mit Finanzmitteln der Industrieländer ausgeglichen und Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge in armen Ländern ermöglicht werden.

Im September sind – ebenfalls beim Menschenrechtsrat – gleiche Veranstaltungen zur Perspektive indigener Völker sowie anderer Glaubensgemeinschaften geplant.

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